E-Rechnungspflicht in Deutschland

E-Rechnungspflicht in Deutschland

Unsere Regierung plant, die E-Rechnung verpflichtend für alle B2B-Partner ab dem 01.01.2025 einzuführen. Bitte beachten Sie: eine reine PDF-Rechnung erfüllt nicht die Anforderungen der E-Rechnungspflicht.

Planen Sie bereits heute die Projekte, die Sie umsetzen müssen, um spätestens zum 01.01.2025 fit für den E-Rechnungsversand und -empfang zu sein. Erfahrungsgemäß gibt es hier immer Ressourcenengpässe, wodurch frühzeitiges Handeln notwendig ist.

Wie kann AMONDIS Sie unterstützen?

  • Sofern noch nicht im Einsatz, nutzen Sie den AMONDIS Mailimport im ZUGFeRD oder X-Rechnungsformat V10. (Module IF-ZUGFERD, FS-REBARC)
  • Weisen Sie Ihre Kreditoren darauf hin, E-Rechnungen zu versenden. Wir können Ihnen mit dem Aufbau einer serienbrieftauglichen Adressdatei helfen oder bieten mit der aktuellen Version ein vorbereitetes Formular.
  • Führen Sie für ausgehende Rechnungen oder Rechnungen zwischen Ihren Mandanten das Produkt AMONDIS Faktura mit ZUGFeRD oder X-Rechnungsmodul ein.
    (Module FS-Fakt, FS-FAKTZUG)
  • Prüfen Sie die Archivierung Ihrer Rechnung.

Gerne Informieren wir Sie in einer unserer Online-Präsentationen am 26.09., 27.09. oder 12.10.2023 über unsere derzeitigen Lösungsbausteine zur E-Rechnungspflicht. Die Anmeldung finden Sie hier. Sie können auch jederzeit gerne auf Ihren zuständigen vertrieblichen Ansprechpartner zugehen.

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