Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab 01.01.2023
Mit dem 01.01.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft und betrifft im ersten Schritt sämtliche Unternehmen mit 3.000 Mitarbeitern und mehr. Mit diesem Gesetz soll die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten mittels definierter Sorgfaltspflichten geregelt werden. Eines der Kernelemente ist dabei die Konzipierung eines geeignetes Risikomanagements, um Menschenrechtsverletzungen...