Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Neuerung ab 01.01.2024
Am 01.01.2023 ist in Deutschland das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ in Kraft getreten. Es galt zunächst für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten. Seit Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter:innen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Das Gesetz verpflichtet diese Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards nachzukommen.