Am 01.01.2023 ist in Deutschland das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ in Kraft getreten. Es galt zunächst für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten. Seit Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter:innen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Das Gesetz verpflichtet diese Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards nachzukommen.
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