E-Rechnungspflicht in Deutschland
Unsere Regierung plant, die E-Rechnung verpflichtend für alle B2B-Partner ab dem 01.01.2025 einzuführen. Bitte beachten Sie: eine reine PDF-Rechnung erfüllt nicht die Anforderungen der E-Rechnungspflicht.
Planen Sie bereits heute die Projekte, die Sie umsetzen müssen, um spätestens zum 01.01.2025 fit für den E-Rechnungsversand und -empfang zu sein. Erfahrungsgemäß gibt es hier immer Ressourcenengpässe, wodurch frühzeitiges Handeln notwendig ist.
Wie kann AMONDIS Sie unterstützen?
- Sofern noch nicht im Einsatz, nutzen Sie den AMONDIS Mailimport im ZUGFeRD oder X-Rechnungsformat V10. (Module IF-ZUGFERD, FS-REBARC)
- Weisen Sie Ihre Kreditoren darauf hin, E-Rechnungen zu versenden. Wir können Ihnen mit dem Aufbau einer serienbrieftauglichen Adressdatei helfen oder bieten mit der aktuellen Version ein vorbereitetes Formular.
- Führen Sie für ausgehende Rechnungen oder Rechnungen zwischen Ihren Mandanten das Produkt AMONDIS Faktura mit ZUGFeRD oder X-Rechnungsmodul ein.
(Module FS-Fakt, FS-FAKTZUG) - Prüfen Sie die Archivierung Ihrer Rechnung.
Gerne Informieren wir Sie in einer unserer Online-Präsentationen am 26.09., 27.09. oder 12.10.2023 über unsere derzeitigen Lösungsbausteine zur E-Rechnungspflicht. Die Anmeldung finden Sie hier. Sie können auch jederzeit gerne auf Ihren zuständigen vertrieblichen Ansprechpartner zugehen.