AMONDIS MDK-/ Kostenträgerdialog
Elekt. Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV) Gemäß der elektronischen Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (eVV) sind „[…] verbindliche Vorgaben über eine ausschließlich elektronische Übermittlung von Unterlagen der gesamten zwischen den Krankenhäusern und Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen der Krankenhausabrechnungsprüfung ablaufenden Vorgänge […] zu vereinbaren.“(Quelle: Elektronische-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung (evv) vom 09.06.2021) Web-Präsentation: Mit dem AMONDIS MDK-/ Kostenträgerdialog jetzt schon eine elektronische Schnittstelle...