AMONDIS Kassenbuch jetzt auch mit TSE-Anbindung möglich
Somit können Sie sich den Einsatz von TSE Registrierkassen für Barkassen ersparen.
Seit dem 01.01.2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung. Diese definiert u.a., dass Nutzer von digitalen Kassenbüchern (o.ä. Aufzeichnungssystemen) in der Pflicht stehen, eine TSE (technische Sicherheitseinrichtung) zu implementieren. Denn zur ordnungsgemäßen Sicherung eines elektronischen Kassenbuchs müssen Zweit-Protokolle aller Buchungssätze zum Abgleich vorliegen, um nachträgliche Manipulation zu verhindern. Genau diese Aufgabe übernimmt eine TSE, die automatisch eine Abschrift des Kassenbuches erstellt und diese fortlaufend lokal oder cloudbasiert speichert.
Auch für das AMONDIS Kassenbuch ist jetzt eine TSE-Anbindung verfügbar.
Mit unserer Schnittstelle AMONDIS Kassenbuch TSE Anbindung und unserem Partner Deutsche Fiskal setzen wir auf eine Sicherungssoftwarelösung in der Cloud (inkl. Archivierungsfunktion).
Mit der aktuell laufenden Testierung von AMONDIS V10 wird die Lösung bereits von
unserem Wirtschaftsprüfer geprüft. Verfügbar ist die Lösung mit AMONDIS Version 9.12. Nach aktueller Einschätzung unseres Prüfers, betrifft die Pflicht zur TSE-Anbindung auch Softwarekassen, die keine steuerrelevanten Vorgänge abbilden. Das Gesundheitswesen soll ebenfalls bis 2022 die praktische Verwendung verwirklicht haben!
Wenn Sie an unserer Lösung interessiert sind, erstellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot für die Umsetzung und Anbindung der Deutschen Fiskal.
Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf melden Sie sich sehr gerne bei Ihrem Ansprechpartner oder unter: kontakt@amondis.de