MDK Reformgesetz

Mit Inkrafttreten der aktuellen Regelung sowie dem Beschluss der Schiedstelle vom 22.06.2021, gelten mit einem Aufnahmedatum ab dem 01.07.2022 folgende Bestimmungen:

Eröterungsverfahren

Das Erörterungsverfahren ist innerhalb von 12 Wochen abzuschließen – Dieses kann allerdings einvernehmlich verlängert werden. Innerhalb von vier Wochen müssen die Unterlagen der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden. Die Ergebnisse hierfür sind mittels eines Protokolls zu dokumentieren. Sollten sich die Parteien auf keine gemeinsame Dokumentation einigen können, muss jede Partei der jeweils anderen ihre eigene Dokumentation innerhalb von zwei Wochen zukommen lassen.

Rechnungskorrektur

Eine nach der MD-Prüfung erforderliche Rechnungskorrektur muss vom KH innerhalb von 4 Wochen nach dem Zugang der leistungsrechtlichen Entscheidung erfolgen.

Unterlagenübermittlung

Bei bestehenden Unterlagenanforderungen beträgt die Frist zum Dokumentenversand für alle Fälle mit einem Aufnahmedatum ab 01.01.2022 8 Wochen (bis 31.12.2021 sind es 16 Wochen).

Anfragefrist

4 Monate nach Übermittlung aller Daten sowie der Rechnung darf die Krankenkasse einen Fall nachfragen. Der MD muss das KH innerhalb von 2 Wochen beauftragen.

Leistungsentscheid

Für alle Fälle mit einem Aufnahmedatum ab 01.07.2022 wurde hinsichtlich des Eingangs von Leistungsentscheiden ein Zeitraum von 9 Monaten definiert (bis 31.12.2021 sind es 13 Monate).

Wir sind vorbereitet: Mit dem AMONDIS MDK-Kostenträger Dialog arbeiten Sie problemlos mit den neuen gesetzlichen Gegebenheiten!


Für Bestandskunden

Für Bestandskunden des AMONDIS MDK-Kostenträger Dialogs müssen Prozessarten und Fristen im Modul neu parametriert werden.

Um die Änderungen eigenständig durchzuführen, folgen Sie der Anleitung aus unserer Klickliste.

Sofern Sie die notwendigen Anpassungen im AMONDIS MDK-/Kostenträgerdialog durch uns beauftragen, führen wir die Anpassungen in Abstimmung mit Ihnen durch.

Für Neukunden

Das Modul bietet eine umfassende und zielorientierte Lösung zur Bearbeitung eingehender MD-Anfragen sowie Konzipierung von Auswertungen. Dabei wird die Fristenprüfung der MD-Fälle an die neuen gesetzlichen Richtlinien angepasst.

Sie sind interessiert am AMONDIS KT-Dialog und möchten mehr Informationen?
Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf!

Weitere Prüfungsvereinbarungen sollen getroffen werden.

Das MD-Reformgesetz wird weiterhin von einem kontinuierlichen Wandel der festgelegten Regelungen geprägt sein.

Gemeinsam mit unseren Partnern arbeiten wir bereits an Lösungen – Mit der uhb consulting Up-to-date bleiben.

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