Mit Inkrafttreten der aktuellen Regelung sowie dem Beschluss der Schiedstelle vom 22.06.2021, gelten mit einem Aufnahmedatum ab dem 01.07.2022 folgende Bestimmungen:
Wir sind vorbereitet: Mit dem AMONDIS MDK-Kostenträger Dialog arbeiten Sie problemlos mit den neuen gesetzlichen Gegebenheiten!
Für Bestandskunden
Für Bestandskunden des AMONDIS MDK-Kostenträger Dialogs müssen Prozessarten und Fristen im Modul neu parametriert werden.
Um die Änderungen eigenständig durchzuführen, folgen Sie der Anleitung aus unserer Klickliste.
Sofern Sie die notwendigen Anpassungen im AMONDIS MDK-/Kostenträgerdialog durch uns beauftragen, führen wir die Anpassungen in Abstimmung mit Ihnen durch.
Für Neukunden
Das Modul bietet eine umfassende und zielorientierte Lösung zur Bearbeitung eingehender MD-Anfragen sowie Konzipierung von Auswertungen. Dabei wird die Fristenprüfung der MD-Fälle an die neuen gesetzlichen Richtlinien angepasst.
Sie sind interessiert am AMONDIS KT-Dialog und möchten mehr Informationen?
Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf!
Weitere Prüfungsvereinbarungen sollen getroffen werden.
Das MD-Reformgesetz wird weiterhin von einem kontinuierlichen Wandel der festgelegten Regelungen geprägt sein.
Gemeinsam mit unseren Partnern arbeiten wir bereits an Lösungen – Mit der uhb consulting Up-to-date bleiben.
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